Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 10. März 2026 — Gültig ab: 10. März 2026
1. Definitionen
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- «Nocturn» / «wir»: Nocturn, Spalenvorstadt 36, 4051 Basel, Schweiz
- «Kunde» / «Sie»: Die natürliche oder juristische Person, die eine Dienstleistung bei Nocturn in Auftrag gibt
- «Dienstleistung»: Lackschutzbehandlungen gemäß Leistungsbeschreibung (Keramikbeschichtung, PPF-Folierung, Lackkorrektur)
- «Auftrag»: Die schriftlich oder mündlich vereinbarte Beauftragung einer Dienstleistung
- «Fahrzeug»: Das vom Kunden zur Behandlung übergebene Kraftfahrzeug
2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Nocturn und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern Nocturn diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von Nocturn, mündliche Vereinbarung im direkten Gespräch oder durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung mit Wissen des Kunden.
Unsere Dienstleistungen richten sich an Personen ab 18 Jahren. Mit der Auftragserteilung bestätigen Sie, handlungs- und geschäftsfähig zu sein.
3. Leistungsbeschreibung
Nocturn bietet folgende Kerndienstleistungen an:
- Keramikbeschichtung nach Mass (ab CHF 990): Substratspezifische Beschichtung inkl. Vorbereitung, mehrlagigem Aufbau und Aftercare-Set
- PPF — Vollständige Karosseriefolierung (ab CHF 1'900): Lackschutzfolie auf allen Karosseriepanels inkl. Fahrzeugvermessung und Qualitätskontrolle
- Korrektive Lackdetaillierung (ab CHF 620): Schadenskorrektur an Klarlacksystemen mittels defektspezifischer Bearbeitung
Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Angebot schriftlich festgehalten. Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. Mehrwertsteuer.
Nocturn behält sich vor, den Auftrag anzupassen, wenn sich während der Ausführung ein anderer als der erwartete Fahrzeugzustand herausstellt. Solche Anpassungen werden mit dem Kunden vorab besprochen.
4. Kundenpflichten und Fahrzeugübergabe
Der Kunde verpflichtet sich zu Folgendem:
- Das Fahrzeug zum vereinbarten Termin in grob gereinigtem Zustand zu übergeben
- Alle bekannten Vorschäden, Reparaturen, Umlackierungen oder Lackbehandlungen anzugeben
- Sicherzustellen, dass er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen
- Das Fahrzeug nach Fertigstellung innerhalb des vereinbarten Zeitraums abzuholen
Nocturn übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf unvollständige oder unrichtige Angaben des Kunden zurückzuführen sind.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Dienstleistung und Fahrzeugübergabe, sofern nicht anders vereinbart. Wir akzeptieren Barzahlung, Überweisung und Kartenzahlung (Debit- und Kreditkarte).
Bei Aufträgen ab CHF 500 kann eine Anzahlung von bis zu 30% des Auftragswertes vereinbart werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß Schweizer Obligationenrecht zu berechnen.
Für abgebrochene Aufträge durch den Kunden nach Beginn der Ausführung werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung gestellt.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung
Nocturn haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit gilt eine Haftungsbeschränkung auf den direkten Schaden, begrenzt auf den Auftragswert der betroffenen Dienstleistung.
Nocturn haftet nicht für:
- Schäden an Altlacken mit unbekannten Vorbehandlungen oder kritisch geringer Schichtstärke
- Ergebnisse, die durch unrichtige Angaben des Kunden beeinträchtigt wurden
- Verschlechterungen des Fahrzeugzustands nach der Übergabe
- Indirekte Schäden oder Folgeschäden
Nocturn erbringt keine medizinischen, rechtlichen oder finanziellen Dienstleistungen und gibt keine entsprechenden Empfehlungen ab.
7. Reklamationen und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind bei Fahrzeugübernahme unmittelbar zu melden. Versteckte Mängel sind uns innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Reklamationen leisten wir nach eigener Wahl Nachbesserung oder anteilige Preisminderung. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Geistiges Eigentum
Alle auf dieser Website veröffentlichten Inhalte — Texte, Bilder, Logos und Designelemente — sind Eigentum von Nocturn oder lizenzrechtlich geschützt. Jede Verwendung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist untersagt.
9. Kündigung und Stornierung
Terminabsagen sind uns mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) oder unentschuldigtem Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Nocturn kann einen Auftrag ablehnen oder abbrechen, wenn das Fahrzeug nicht dem beschriebenen Zustand entspricht oder die Ausführung aus technischen Gründen nicht vertretbar ist.
10. Datenschutz
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Basel-Stadt, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Wir sind bestrebt, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Bitte wenden Sie sich zunächst an: [email protected]
12. Salvatorische Klausel und Änderungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
Nocturn behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Website abrufbar. Für laufende Aufträge gelten die AGB zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Kontakt für rechtliche Anfragen: [email protected]